Nikolaus von Amsdorff – Von den guten Werken

„Derhalben sage ich, Nicolaus von Amsdorff, wer diese Worte, wie sie dastehen (gute Werke sind nothwendig zur Seligkeit), lehret und prediget, dass derselbe ein Pelagianer, Mameluk und verlungerter Christ und zwiefältiger Papist ist.“ „Wir verdammen die Präposition: Gute Werke sind von Nöthen zur Seligkeit; denn die Worte, wie sie da stehen und lauten, können nicht anders verstanden werden, denn dass die Werke die Seligkeit verdienen; darum können und sollen wir sie in unseren Kirchen nicht dulden noch leiden.“ Nur als Bedingung, nicht als nothwendige Beweisungen und Früchte der Seligkeit verwarf Amsdorff die guten Werke: „Dieweil die Werke“ – sagt er – „so die zehn Gebote Gottes fordern, der Seligkeit effectus und Früchte sind, so können sie nicht sein causa sine qua non salutis seu justitiae“ „Dieweil gute Werke hier auf Erden zu diesem Leben von Nöthen sind, unsere Seligkeit (so wir bereits ohne Werke aus Gnaden haben) vor Gott und den Menschen damit zu bezeugen, so können sie nicht von Nöthen sein zur Seligkeit, wie Georg Major lüget. Denn wer aus Gnaden durch den Glauben selig worden ist, der thut danach aus Art und Natur der Wiedergeburt gute Werke hie in diesem und zukünftigem Leben. Darum können die guten Werke zur Seligkeit nicht von Nöthen sein, wie Georg Major schwärmt und heuchelt.“ „Dieweil auch einer wie der Andere selig wird, der Alte wie der Junge, der sich zeitig bekehrt, wie Der, so sich in der letzten Stunde bekehrt, nämlich allein aus Gnade, durch den Glauben, ohne alle Werke, so können gute Werke zur Seligkeit nicht von Nöthen sein.“ „Sonst wissen wir wohl, dass ein Christ, der durch den Glauben selig ist, gute Werke in diesem Leben thun soll und muss, wie die ganze Schrift saget, zeuget und gebeut; dass sie aber zur Seligkeit sollten von Nöthen sein, Das sagt sie an keinem Orte; aber oft und viel sagt sie:; Wer glaubt, Der wird selig.“

(Aus der Schrift: Unterschreibung des Herrn Niclas Amsdorff’s der Sächsischen Kirchencensuren wider Doctor Georg Major. Maghde. 1553. 4.)