Keine Gemeinde der Welt hat das Recht, einem Neubekehrten, der den wesentlichen Punkten des Evangeliums zustimmt, ein weitschweifiges Glaubensbekenntnis aufzudrängen. Sie kann ihm sagen, wie sie über diesen und jenen Punkt denkt, und ihn, wenn sie es für nötig findet, fragen, was er glaubt; hat er aber Zweifel über den einen oder anderen Punkt, der nicht wesentlich zum Bekehrtsein gehört, wie z.B. über die Kindertaufe, die Lehre von der Gnadenwahl und dergleichen, und er gesteht ehrlich, daß er sich über diese Fragen noch nicht ganz klar ist – hat dann irgendein Prediger, Lehrer oder dergleichen oder eine Gemeinde das Recht, ihn so lange vom Abendmahl auszuschließen, bis er Fragen gegenüber, über welche anerkannt treue Kinder Gottes noch nicht eines Sinnes sind, eine feste Stellung genommen hat? Ich würde mir lieber die rechte Hand abhauen, als einem Neubekehrten unter solchen Umständen den Zutritt zum Abendmahl zu verwehren. Ich würde ihn in der Zeit, ehe er um Aufnahme in die Gemeinde nachsucht, so gut wie möglich unterrichten und ihm nach seiner Aufnahme bei zunehmendem Wachstum in der Gnade zu zunehmender Erkenntnis zu verhelfen suchen.