Ambrosius – Sündenbekenntnis als Hilfe zur Befreiung

Der Sünder bekennt nicht nur seine Sünden, sondern er zählt sie auch auf und klagt sie an. Er will nämlich nicht, daß seine Sünden verborgen bleiben. Denn wie das Fieber, wenn es tief im Innern sitzt, nicht gelindert werden kann, wenn es aber offen ausbricht, hoffen läßt, daß es aufhört, so wird auch die Sündenkrankheit heftig, wenn sie verdeckt wird, verflüchtigt sich aber, wenn sie bekannt und offenbart wird. Und darum „ist der Gerechte sein eigener Ankläger gleich zu Anfang“ (Spr. 18,17), bevor das Gift des Geschwüres im Innern sich ausbreitet. Denn das Gewissen wird beschwert durch die Erinnerung an die Sünden, wenn man nicht um Heilung bittet. Und wartet der Arzt, dann muß der Kranke sich selber darbieten, auf daß er um so schneller geschnitten werde.